Regeln
Regeln für das Training im Schießkeller
SSV Wörthersee
Der SSV Wörthersee ist ein Sportschützenverein.
Es können nur Schießsportdisziplinen trainiert werden, welche unter Disziplinen angeführt sind.
Das Thema Waffen allgemein und speziell Schießen ist sehr sensibel und steht permanent im Fokus der Öffentlichkeit!
Alle Waffen, die nicht dem Sportschießen zugeordnet werden können, sind unseriös und verboten!
Für die Einhaltung der Regeln ist die jeweilige Standaufsicht verantwortlich.
Bei Fehlverhalten werden sowohl die Standaufsicht als auch der Schütze disziplinär zur Verantwortung gezogen.
Im Scheibenlager liegt ein Standbuch sowie eine aktuelle Mitgliederliste auf. Die Aufsicht und jeder Schütze hat sich vor dem Schießen dort einzutragen (Uhrzeit, Datum und Name).
Jede Standaufsicht kann nur eine Bahn unter Beobachtung haben und somit darf nur diese beschossen werden. Eine Ausnahme besteht, wenn ein erfahrener Schütze oder eine zweite Standaufsicht die zweite Bahn kontrollieren kann. Die Teilnahme der Standaufsicht am Training ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Sicherheit nicht darunter leidet.
Es ist nicht erlaubt "Schnupperschützen" ohne Wissen und Zustimmung des Obmanns auf die Schießstätte mitzunehmen und dort trainieren zu lassen.
IPSC kann erst nach einem Nachweis des sicheren Umganges mit dem Sportgerät/Waffe geschossen werden.
Eine Bestätigung für die polizeiliche Waffenüberprüfung wird nur dann vom Sektionsobmann ausgestellt, wenn der Schütze bei der Vereinsmeisterschaft bzw. am Training teilnimmt.
Die Nutzung der Sportschießstätte ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt.
Am Pistolenstand sind ausnahmslos nur Faustfeuerwaffen – Pistolen und Revolver – erlaubt.
Es dürfen nur Ziele verwendet werden, die den Wettkampfbestimmungen entsprechen!